Das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Am 17. Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts ("SanInsFoG") verabschiedet, das zu einer grundlegenden Veränderung der Restrukturierungslandschaft in Deutschland führen dürfte.
Das SanInsFoG dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie vom 20. Juni 2019 (Richtlinie (EU) 2019/1023) und hat die Einführung eines umfassenden Rechtsrahmens für außergerichtliche Restrukturierungen in Deutschland (präventiver Restrukturierungsrahmen) zum Ziel. Herzstück des SanInsFoG ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG"). Daneben hat der Gesetzgeber das SanInsFoG auch dazu genutzt, unter anderem Änderungen der Insolvenzordnung sowie des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes ("COVInsAG") zu beschließen. Das White Paper konzentriert sich auf das StaRUG. Dieses ist in wesentlichen Teilen bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.