Juli 12. 2023

Mayer Brown-Partner Christoph Crützen warnt Unternehmen vor EU-Richtlinie gegen Greenwashing

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Die geplante EU-Richtlinie gegen irreführende Green Claims in der Unternehmenskommunikation bedeutet für die Wirtschaft nach Einschätzung von Christoph J. Crützen, Partner für Intellectual Property bei Mayer Brown in Düsseldorf, erhebliche finanzielle Risiken. „Die Auswirkungen sind von der Dimension vergleichbar mit denen des Dieselskandals“, warnt Crützen die Unternehmen im Handelsblatt (Ausgabe vom 11. Juli 2023). „Künftig könnte für jede irreführende Werbeaussage ein empfindlich hohes Bußgeld drohen“, sagte Crützen der Wirtschaftszeitung weiter.

Zwei Faktoren seien für Firmen besonders gefährlich: Erstens werde die für 2025 geplante Richtlinie in vielen Bereichen mittelbar rückwirkend gelten. Zweitens werde mit der neuen EU-Richtlinie die Beweislast umgekehrt: Aussagen mit Bezug zur Ökologie müssten die werbenden Unternehmen von sich aus wissenschaftlich detailliert belegen. Ansonsten drohten empfindlich hohe Strafzahlungen, so Crützen. 

Die EU will irreführende Angaben von Unternehmen mit Umwelt- und ESG-Bezug stärker sanktionieren und erhöht zugleich die Anforderungen für entsprechende Aussagen. Unternehmen sollen vor allem Statements über die Wirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt wissenschaftlich belegen müssen. Aussagen wie „wird aus recycelten Materialien hergestellt“ können künftig abgemahnt werden, wenn diese einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten. 

EU-Politiker begründen die Initiative damit, dass zurzeit sehr viele Produkte und unternehmerische Tätigkeiten einem Greenwashing-Prozess unterzogen werden. Dabei, so die Beobachtung, werde oft als „grün“ gekennzeichnet, was nicht wirklich „grün“ sei.

Die neue Regelung soll für alle Unternehmen gelten, die börsennotiert sind und Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Reports vorlegen müssen. Auch hochregulierte Branchen wie die  Finanzwirtschaft und der Gesundheitssektor dürften betroffen sein. Der Gesetzgebungsprozess wurde auf EU-Ebene vor Kurzem angestoßen. 

Für Unternehmen bedeute die künftige Gesetzgebung einen Zielkonflikt, sagt Crützen: „Einerseits wird erst 2025 definitiv klar sein, welche Art von Aussagen und Belegen künftig akzeptiert werden. Anderseits erwarteten die Kunden schon heute verlässliche Informationen darüber, wie sehr oder wie wenig das, was sie kaufen, die Umwelt schadet. Auch die Finanzmärkte und Investoren bestehen auf klaren Aussagen. Das wird deutlich schwieriger“, resümiert Christoph Crützen.

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