November 05. 2020

Die funktionale Bestimmung des Rechtsbegriffs „Geld“ durch die Rechtsprechung

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Der Rechtsbegriff „Geld“ findet in verschiedenen Rechtsnormen des Straf-, Zivil- und Öffentlichen Rechts Verwendung. Eine einheitliche Auslegung erfolgt allerdings (zu Recht) nicht. Vielmehr muss individuell und nach dem Zwecke der einzelnen gesetzlichen Bestimmung festgelegt werden, was als Geld im Sinne einer bestimmten Rechtsnorm anzusehen ist. Abhängig vom Regelungszusammenhang kann beispielsweise auch eine funktionale (ökonomische) Bestimmung von „Geld“ in Betracht kommen. Nach welchen funktionalen Kriterien der juristische Geldbegriff im Einzelfall bestimmt werden soll, ist allerdings nicht eindeutig und wird von Benjamin Beck anhand von Beispielen in der Rechtsprechung aufgezeigt und diskutiert.

Abzurufen z.B. bei beck-online.de


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