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Das deutsche Insolvenzrecht ermöglicht dem Insolvenzverwalter bzw. im Falle von Eigenverwaltung dem Sachwalter, das für die Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehende Vermögen durch eine Vielzahl an Insolvenzanfechtungsrechten zu erhöhen. Damit sollen Vermögensverschiebungen, die im Vorfeld der Insolvenz zu Lasten einzelner oder aller Gläubiger vorgenommen wurden, rückgängig gemacht werden. Das vorliegende White Paper gibt einen Überblick über die einzelnen Insolvenzanfechtungsrechte.

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