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Mit dem Jahreswechsel ist nun (endlich) das MoPeG in Kraft getreten und hat große Änderungen insbesondere für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit sich gebracht. Die mitunter wichtigste Änderung stellt die Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister dar. Diese und weitere Änderungen stellen wir hier vor: 

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