M&A Transaktion und "Angaben ins Blaue hinein"
Haftungsbegrenzungen in Unternehmenskaufverträgen spielen bei M&A-Transaktionen typischerweise eine zentrale Rolle. Begrenzungen der Haftungshöchstgrenze (Caps), Beschränkungen der Verjährungsfristen oder haftungsrelevante Mindestschwellenwerte (de-minimis-Betrage, Freibeträge oder Freigrenzen) sowie andere vertragliche Haftungsbeschränkungen sind in der Regel Gegenstand intensiver Verhandlungen der Vertragsparteien und haben im Garantiefall eine hohe wirtschaftliche Relevanz fur die Beteiligten. Im Fall einer Vorsatzhaftung greifen die im Kaufvertrag vorgesehenen Haftungsbeschränkungen jedoch nicht. Insowelt ist es von hoher Praxisrelevanz, eine solche Vorsatzhaftung zu vermeiden.
Dieser Aufsatz von Carlos Robles y Zepf und Dr. Joy Sievers (erschienen in der NZG vom 6. April 2023, S. 455 ff.) beleuchtet, wann im Rahmen von M&A-Transaktionen eine Vorsatzhaftung im Hinblick auf „Angaben ins Blaue hinein“ angenommen werden kann und wie sich eine solche vermeiden lässt.