Mayer Brown sagt Karriereknick duch Elternzeit den Kampf an
Frankfurt/Düsseldorf – Die internationale Wirtschaftskanzlei Mayer Brown will die Anwaltskarrieren junger Eltern fördern. Auf die Initiative von Anwältinnen und Anwälten hat die Kanzlei das Programm „Capitalizing Gender Equality“ aufgelegt. Ein Ziel des Programms ist, während der Elternzeit den Kontakt junger Mütter und Väter zu Mandanten und zur Kanzlei aufrecht zu erhalten. Damit will Mayer Brown erarbeitete Grundlagen für eine erfolgreiche Karriere als Anwältin oder Anwalt während der Elternzeit erhalten und weiter fördern.
Im Rahmen eines individuellen „Career Assistance Plan“ (CAP) erarbeitet Mayer Brown mit Anwältinnen und Anwälten in Elternzeit auf freiwilliger Basis einen konkreten Plan, um sicherzustellen, dass die Elternzeit die weiteren Karriereambitionen nicht verzögert oder anderweitig beeinträchtigt.
Karriereambitionen und Lebensumstände sind höchst individuell. Es bleibt deshalb der Anwältin oder dem Anwalt in Elternzeit überlassen, ob und in welchem Umfang sie oder er während der Elternzeit in Teilzeit zurückkehren will. Welche konkreten Maßnahmen der „Career Assistance Plan“ (CAP) umfassen soll wird in jedem Einzelfall bilateral besprochen und festgelegt. Der Grundgedanke besteht darin, einen individuellen Plan zu vereinbaren, der für die Elternzeitler funktioniert und der geeignet ist, den Kontakt zu den Mandanten und der Kanzlei aufrechtzuerhalten. Denn dies sind wichtige Grundlagen für die weitere Karriere.
Die Förderung von Teilzeitmodellen in Elternzeit lässt sich die Kanzlei auch etwas kosten. Teil des Programms ist, dass Mayer Brown das Teilzeitgehalt für Elternzeitler um 10 Prozent im Rahmen eines „Career Assistance Plan“ (CAP) erhöht.
Dazu Dr. Guido Zeppenfeld, Managing Partner der deutschen Büros von Mayer Brown: „Ein Schwerpunkt unseres Programms ist die Abschwächung der wahrgenommenen negativen Auswirkungen der Elternzeit auf die Karriere. Die Vereinbarung eines Career Assistance Plan ist freiwillig und als Angebot an unsere Juristinnen und Juristen in Elternzeit gedacht. Die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Rückkehr in die Kanzlei als junger Elternteil sind die individuellen Präferenzen der jungen Mütter oder Väter in Elternzeit. Wir haben schon seit langem Teilzeitmodelle gefördert. Die nun von uns umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen werden dazu beitragen, das Potenzial unserer vielfältigen Gruppe von Anwältinnen und Anwälten noch besser zu nutzen. Wir wollen damit individuelle Karriereambitionen geschlechterunabhängig noch weiter fördern.“
Das Programm wird flankiert durch weitere Maßnahmen. Beispielsweise kann, wer länger als sechs Monate ganz in Elternzeit bleibt, ein so genanntes „Return-to-Work Coaching“ nutzen. Es bietet Unterstützung bei der Gestaltung des Arbeitsalltags mit Baby oder Kleinkind. Besuche während der Elternzeit sind gern gesehen, die Kleinsten sind jederzeit willkommen: In Frankfurt stehen ein Spielzimmer mit daneben liegendem Eltern-Büro sowie ein Ruheraum mit Stillmöglichkeiten und Wickeltisch zur Verfügung.